Der Biohandel wird im Rahmen gegenseitiger Anerkennungsverfahren geregelt, die auch die Auflagen für den Bioimport, bzw. -Export im Detail regeln. Nach einem jahrelangen gegenseitigen Anerkennungsverfahren ist neuerdings der Biohandel zwischen der Schweiz und der EU ohne die bisher üblichen Kontrollbescheinigungen möglich. Dies erleichtert die Biovermarktung von Schweizer Qualitätsprodukten massiv und macht den Einstieg in den Bioimport auch für kleinere Unternehmen interessant.