Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) präsentierte im Frühling 2013 die ersten offiziellen Zeichen des Bundes im Agrarbereich. Die Zeichen dürfen für alle echten Schweizer Berg- und Alpprodukte verwendet werden, die den Anforderungen der Berg- und Alpverordnung (BAIV) entsprechen und zeichnen deren besondere Qualität aus. Interessierte Kreise konnten bis am 26. Juli 2013 zum entsprechenden Verordnungsentwurf Stellung nehmen. Aufgrund der teilweise öffentlich geäusserten Stellungnahmen scheint in der Lebensmittelbranche eine eher skeptische Haltung zu domineren.

Das Landwirtschaftsgesetz erlaubt dem Bund, für die Kennzeichnung von Berg- und Alpprodukten offizielle Zeichen zu definieren. Die Kompetenz dazu wurde dem eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit der Revision der BAIV per 1. Januar 2012 übertragen.

Ziel „gemeinsame visuelle Identität“

In einem breit abgestützten partizipativen Prozess und in Zusammenarbeit mit einer externen Grafikagentur hat das BLW zwei offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte geschaffen. Die Verwendung der Zeichen sowie die Gestaltungsvorlagen sollen in der neuen Verordnung des WBF über die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte geregelt werden.

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Offizielle Alp- und Bergzeichen im Gifpelgewölk (Quelle: Alimenta)

Die offiziellen Zeichen stehen grundsätzlich für alle Marktteilnehmer offen, wenn sie die Vorschriften der BAlV einhalten. Die Verwendung ist freiwillig. Die Zeichen bieten den Produzenten eine gemeinsame visuelle Identität, die auch eine Bündelung beim Absatz oder in der Marketingkommunikation erlaubt. Für Konsumentinnen und Konsumenten sorgen die offiziellen Zeichen für mehr Transparenz und erleichtern die Produktwahl beim Einkauf.

fial wartet ab - Priorität Swissness-Regelung

Die fial hatte sich als Dachverband der Schweizer Lebensmittelindustrie bei der gesetzlichen Regelung der Begriffe „Alp“ und „Berg“ gegen allzu starke Einschränkungen für die Lebenmittelindustrien eingesetzt, z.B. dafür, dass Schweizer (Alpen-) Milchschokolade auch weiterhin im Tal hergestellt werden darf. Für den Branchenverband steht der Einsatz für praxisverträgliche Swissness-Regelungen derzeit viel stärker im Vordergrund des politischen Engagements.

Im aktuellen Newsletter gibt sich die fial zur Vernehmlassung eher gelassen: „ Eine erste Durchsicht der Vorla­ge brachte hervor, dass vor allem ein Festhalten an der absoluten Freiwil­ligkeit des ist. Solange die neu einzuführenden Zeichen einfach eine mögliche Art darstellen, die Eigenschaften von Schweizer Berg- und Alpprodukten (die generell höher angesetzt sind, als diejenigen der ebenfalls in der Schweiz verkauften ausländischen Bergprodukte) auszuloben, ist dage­gen prima vista nichts einzuwenden.“

"Dünne Alpenluft" - Detailhandel und Vermarkter skeptisch

„Alp- und Berglabel in dünner Luft“, dies das Fazit einer Branchenrecherche der Lebensmittelfachzeitschrift Alimenta. Zusammenfassende Erkenntnis: Je besser ein Vermarktungskanal mit Alp- und Bergprodukten bereits etabliert ist, desto skeptischer die Haltung gebenüber den neuen offiziellen Zeichen. Die orangen Riesen sind sich dabei für einmal einig: Coop (Pro Montagna) und Migros das (Heidi), aber auch verschiedene kleinere Vermarktungsintiativen mit etablierten Herkunftsauszeichnungen lehnen die offiziellen Zeichen ab.

Mit der Schaffung solcher Zeichen greife der Bund in einen funktionierenden Markt ein, äusserte beispielsweise Coop gegenüber der NZZ. Deshalb hat sich der Grossverteiler im Vernehmlassungsverfahren gegen die neuen Labels ausgesprochen. Auch laut Migros-Sprecherin Martina Bosshard ist ein staatliches Zeichen nicht nötig, zumal Migros viel Effort in die Heidi-Marke gesteckt habe.

Die Bio Suisse, Eigentümerin der Marke Knospe, lehnt die offiziellen Zeichen ebenfalls ab: "Mit der Einführung von zwei neuen Logos wird es für die Konsumenten noch schwieriger, sich unter den verschiedenen Labels zu orientieren", so die Einschätzung von Bio Suisse-Sprecherin Sabine Lubow.

Problematik der „freiwillige Verwendung der offiziellen Zeichen“

Kritisch zu betrachten sind in der Tat die Auswirkungen der seitens Behörden vorgeschlagenen „freiwilligen Verwendung der offiziellen Zeichen“. Die staatlichen Gütesiegel würden wohl trotz Freiwilligkeit suggerieren, dass gemäss der Berg- und Alpverordnung produzierte Lebensmittel bisher keiner entsprechenden Überwachung unterstehen, bzw. dies in Zukunft ohne Gütesiegel nicht der Fall wäre.

Dies ist jedoch nachweislich nicht der Fall, da die bestehende Berg- und Alpverordnung (BAIV) bereits heute als Basisstandards für verschiedene privatrechtliche Labels mit unabhängiger staatlich anerkannten Zertifizierung dient, oft als eines von verschiedenen Zertifizierungselementen (z.B. Bioqualität). Diese Labels setzen in der Regel zudem weiter gehende Anforderungen.

Ein staatliches Gütesiegel würde also einen massiven Druck zusätzlicher Zertifizierungsaufwände für die oft bäuerlichen und gewerblichen Herstellungsstrukturen führen - ohne erkennbaren Mehrnutzen und Qualitätsgewinn. Zudem könnte die so entstehende Situation bei den KonsumentInnen und weiteren Interessierten (NGO, Medien...) zusätzliche unnötige Verwirrung stiften.

bionetz.ch-Kontakt: Peter Jossi

Hintergrundinformationen (BLW)

 

 

 

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