- 18. März 2012
- Nachrichten | Branchen-News
Vor kurzem wurde die Regelung der Biowein-Produkten gemäss EU-Bioverordnung bekannt gegeben. EU-Regelungen wirken sich auch im Biobereich direkt oder indirekt auf die Situation in der Schweiz aus, in diesem Fall via Schweizer Bio-Verordnung.
Für den Schweizer Markt sind jedoch in erster Linie die Bestimmungen der verschiedenen Labelprogramme von Bedeutung, beim Biowein zeigen neben den Bio Suisse und Demeter-Richtlinien insbesondere die speziell auf den Weinbau ausgrichteten Delinat-Anforderungen die Zukunftsentwicklung auf.
Wie sehen die aktuellen Entwicklungen des Bioregelwerks im Weinbereich aus? Wir gehen dieser Frage nach und berichten darüber im Rahmen eines vertieften Berichts.
Informationen und Quelle: Oneco-News "Bezeichnung „Bio-Wein“ ab 2012 zulässig"