Unternehmen können mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen. Und Gäste erkennen auf einen Blick den Einsatz von Bio-Produkten, wenn sie sich ausser Haus verpflegen. Das sind Ziele der Bio-Ausser-Haus-Verpflegung-Verordnung, die diesen Herbst in Deutschland in Kraft treten wird.

 Logos AHVVBronze, Silber und Gold: Das neue Kennzeichen für den Bio-Anteil in der Außer-Haus-Verpflegung. Foto: BMEL

Mit der neuen Bio-Ausser-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) kommt in Deutschland ein neues Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold: Bei einem Anteil der Bio-Zutaten und -Produkte in Höhe von 20 bis 49 Prozent am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Produkte darf ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben, bei einem Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent mit dem silbernen und bei einem Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent mit dem goldenen Bio-AHV-Logo. Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Unternehmen einfach und unternehmerfreundlich Bio-Zutaten beispielsweise auf den Speisekarten kennzeichnen und generell damit werben können.

Mit täglichen 16 Millionen Menüs in der Gemeinschaftsverpflegung steckt grosses Potenzial für gesundes und nachhaltiges Essen sowie ein großer Absatzmarkt. Damit mehr Landwirtinnen und Landwirte auf Bio umstellen können, müssen sich Angebot und Nachfrage langfristig im Einklang entwickeln – das ist auch die Voraussetzung dafür, das Ziel der deutschen Bundesregierung von 30 Prozent Bio-Flächen bis 2030 zu erreichen.

Quelle: «Transparent und unternehmerfreundlich: Bio-Logo für Kantinen und Co. kommt», BMEL, 16.8.2023

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