Kein Pardon für gepflanzte Poulets
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Tierbezeichnungen wie Poulet nicht zur Bezeichnung von Fleischersatzprodukten verwendet werden dürfen. Fleischbegriffe wie Steak oder Filet sind dagegen erlaubt.
Als Steak dürfen pflanzliche Lebensmittel weiterhin bezeichnet werden | © Planted foods
Endlich herrscht auch in der Schweiz Klarheit, welche Begriffe im Marketing von fleischlosen Lebensmitteln zulässig sind. Das Bundesgericht ist der Beschwerde gegen einen Verwaltungsgerichtsentscheid gefolgt und verbietet Tierbegriffe wie Poulet, Ente oder Rind im Zusammenhang mit Fleischersatzprodukten. Solche Bezeichnungen täuschten die Konsument:innen, meinte eine 4:1-Mehrheit des Gerichts.
Entzündet hatte sich die Debatte am Beispiel von Planted chicken der erfolgreichen Firma Planted Foods, der das kantonale Labor untersagt hatte, ihre Lebensmittel entsprechend anzupreisen. Das betroffene Unternehmen kritisiert den Entscheid humorvoll mit «No chicken, no cry»: Das Gericht ignoriere die Tatsache, dass 93 Prozent der Konsument:innen sofort erkennen, dass Planted chicken pflanzlich ist.
Judith Wemmer, Mitgründerin von Planted und Präsidentin der Swiss Protein Association (SPA), moniert, das Urteil sei «politisch und emotional gefällt worden» und stehe im Widerspruch zur jüngst publizierten Ernährungspolitik des Bundes, die zu mehr planzenbasierter Ernährung aufrufe. Da nicht nur der Detailhandel, sondern auch viele Gastrobetriebe mit Planted-Produkten arbeiten, darf man gespannt auf die neuen Bezeichnungen sein.