PFAS: Vermischen belasteter Lebensmittel ist untauglich
Die Vernehmlassung über die Revision von Verordnungen zu PFAS in Lebensmitteln und zu den PFAS-Höchstwerten im Trinkwasser ist abgeschlossen. Gestrichen werden soll gemäss den Akademien der Wissenschaften Schweiz die Regelung zur Vermischung von zu stark belasteten Lebensmitteln mit weniger belasteten.
Weil die PFAS praktisch nicht abbaubar sind, reichern sie sich in der Nahrungskette an. Bild: LID
PFAS sind langlebige Chemikalien, die heute praktisch überall in der Umwelt vorkommen. Sie gelangen über Böden und Gewässer auch in Lebensmittel und Trinkwasser und können sich über Jahre im menschlichen Körper anreichern. Gleichzeitig werden immer mehr gesundheitliche Risiken dieser Stoffgruppe bekannt.
Der Bund will jetzt verschiedene Verordnungen des Lebensmittelrechts ändern. Im Zentrum stehen zwei Fragen: Sollen Lebensmittel, die zu stark mit den Ewigkeitschemikalien PFAS belastet sind, vorübergehend mit weniger belasteten Lebensmitteln vermischt und danach verkauft werden dürfen? Und wie streng sollen die neuen beziehungsweise angepassten Höchstwerte für PFAS im Trinkwasser sein?
Verdünnen löst das Problem nicht
Der Bund möchte während einer Übergangszeit ermöglichen, Lebensmittel mit einer PFAS-Belastung oberhalb der geltenden Höchstgehalte mit weniger belasteten Lebensmitteln gleicher Art zu vermischen. Hält das Endprodukt den gesetzlichen Höchstgehalt ein, könnte es anschliessend verkauft werden. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz lehnen diese Regelung in ihrer Stellungnahme ab.
Der Hauptgrund: Durch das Vermischen wird kein PFAS entfernt. Die Schadstoffmenge einer belasteten Charge bleibt gleich – sie wird lediglich auf eine grössere Menge Lebensmittel verteilt. Ohne die Sonderregelung dürften Lebensmittel oberhalb des Höchstwerts nicht verkauft werden. Mit der Vermischung würden diese PFAS weiterhin in die Lebensmittelkette gelangen. Gerade mit Blick auf den gesamten Nahrungskorb ist das gemäss den Akademien der Wissenschaften Schweiz problematisch.
Der Bund möchte während einer Übergangszeit ermöglichen, zu stark belastete und weniger belastete Lebensmittel gleicher Art zu vermischen. Bild: LID
Belastung summiert sich
Die Menschen nehmen PFAS nicht über ein einzelnes Produkt auf, sondern über viele verschiedene Lebensmittel und das Trinkwasser. Weil einige dieser Stoffe zudem nur sehr langsam aus dem menschlichen Körper ausgeschieden werden, summiert sich die Belastung über längere Zeit. Aus Sicht der Akademien sollte deshalb möglichst wenig PFAS in den Nahrungskorb gelangen – statt bestehende Belastungen durch Vermischung breiter zu verteilen.
Im Artikel 13 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) heisst es aktuell: «Lebensmittel, welche die Höchstwerte nicht einhalten, dürfen nur weiterverarbeitet oder zur Behebung der Höchstwertüberschreitung vermischt werden, wenn dies der guten Verfahrenspraxis entspricht oder wenn das Lebensmittelrecht dies vorsieht.» Nun will der Bund den Artikel ergänzen, damit eine Vermischung von zu stark mit PFAS belasteten mit weniger belasteten Lebensmitteln möglich würde. Die Akademien der Wissenschaften stellen sich klar dagegen und beantragen, den vorgeschlagenen Zusatz, den Artikel 13a, ersatzlos zu streichen.
Die Begründung: «Die Vermischung überschreitender Chargen mit weniger belasteten Lebensmitteln führt nicht zu einer Verringerung der PFAS-Menge im Ernährungssystem. PFAS werden dadurch weder entfernt noch abgebaut, sondern lediglich auf eine grössere Lebensmittelmenge verteilt. Es handelt sich somit nicht um eine Risikominderung, sondern um eine rechnerische Verdünnung eines persistenten Schadstoffs. Da sich der Gesundheitsschutz bei PFAS an der kumulativen Exposition orientiert, wird das eigentliche Ziel der Höchstgehalte damit unterlaufen.»
Auch soziale und praktische Fragen sind offen
Die praktische Umsetzung würde weitere Probleme mit sich bringen. Falls entsprechend gekennzeichnete Mischprodukte günstiger angeboten würden, könnten sie überproportional von Haushalten gekauft werden, die besonders auf den Preis achten müssen. Die Akademien empfehlen deshalb, mögliche soziale Auswirkungen zu prüfen.
Auch der Vollzug dürfte anspruchsvoll werden. Nicht bei allen Lebensmitteln lässt sich gewährleisten, dass sich die PFAS-Belastung völlig gleichmässig verteilt. Einzelne Portionen könnten dadurch stärker belastet sein, obwohl das Produkt als Ganzes den vorgeschriebenen Durchschnittswert einhält.
Hinzu kommen Anforderungen an Analytik, Rückverfolgbarkeit und Chargenmanagement. Zudem könnte die Möglichkeit zum Vermischen den Anreiz verringern, die eigentlichen Kontaminationsquellen rasch zu identifizieren und zu sanieren.
Wichtige Langzeitbeobachtung fehlt
Gerade bei langlebigen Stoffen wie PFAS ist es wichtig, die Belastung der Bevölkerung über längere Zeit zu beobachten. Dafür war die Schweizer Gesundheitsstudie vorgesehen, in der unter anderem PFAS im Körper wiederholt gemessen werden sollten.
Die geplante Hauptstudie wurde jedoch aus finanziellen Gründen nicht weitergeführt. Damit fehlt ein wichtiges Instrument, um gesundheitliche Entwicklungen zu verfolgen und zu überprüfen, ob regulatorische Massnahmen die PFAS-Belastung der Bevölkerung tatsächlich senken.
Betroffene Betriebe unterstützen
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz anerkennen, dass landwirtschaftliche Betriebe durch PFAS-Belastungen unverschuldet in eine schwierige wirtschaftliche Situation geraten können. Sie empfehlen jedoch, diese Härten nicht durch eine Verdünnung belasteter Lebensmittel abzufedern, sondern durch geeignete Übergangs- und Unterstützungsmassnahmen.
Falls der Bund trotzdem an einer befristeten Vermischungsregelung festhält, sollten zumindest Lebensmittel ausgeschlossen werden, die wesentlich zur PFAS-Aufnahme beitragen – insbesondere Fisch – sowie Produkte, bei denen keine homogene Vermischung gewährleistet werden kann.
Bei den vorgeschlagenen Änderungen beim Trinkwasser besteht Nachbesserungsbedarf. Bild: Pixabay
Neue Höchstwerte im Trinkwasser
Im PFAS-Verordnungspaket sollen zudem bestehende Höchstwerte für PFAS im Trinkwasser an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und stärker mit der EU-Regulierung harmonisiert werden. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz begrüssen diese Aktualisierung grundsätzlich, sehen bei den vorgeschlagenen Änderungen aber wichtigen Nachbesserungsbedarf.
Für Trinkwasser schlägt der Bund einen Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die Summe von zwanzig verschiedenen PFAS-Verbindungen (PFAS-20) vor. Zusätzlich soll erstmals ein eigener Höchstwert für vier besonders gut untersuchte PFAS gelten: PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS (PFAS-4). Die Akademien begrüssen diesen zusätzlichen Wert ausdrücklich. Der vorgeschlagene Wert von 20 Nanogramm pro Liter für PFAS-4 ist aus ihrer Sicht jedoch noch zu hoch.
Entscheidend ist die Gesamtbelastung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat für diese vier Stoffe eine tolerierbare wöchentliche Aufnahme von insgesamt 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Dieser Wert umfasst alle Quellen, also nicht nur Trinkwasser, sondern beispielsweise auch Fisch, Eier, Fleisch und weitere Lebensmittel.
Ein Höchstwert von 20 Nanogramm pro Liter für Trinkwasser kann die tolerierbare Gesamtaufnahme bereits annähernd ausschöpfen. Deshalb schlagen die Akademien für die vier besonders relevanten PFAS einen deutlich tieferen Trinkwasser-Höchstwert von 4,4 Nanogramm pro Liter vor. Auch die vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren sollte verkürzt werden.
PFAS an der Quelle reduzieren
Langfristig reicht es nicht, PFAS erst am Ende der Lebensmittelkette zu regulieren. Nötig sind Massnahmen, die den Eintrag dieser langlebigen Chemikalien in Böden und Gewässer reduzieren oder möglichst verhindern. Denn sowohl Landwirtschaftsbetriebe als auch Wasserversorgungen können PFAS nur mit erheblichem Aufwand aus ihren Produkten beziehungsweise aus dem Trinkwasser fernhalten.
«Strengere und wissenschaftlich aktualisierte Höchstwerte sind deshalb ein wichtiger Teil des Gesundheitsschutzes», heisst es in der Stellungnahme der Akademien der Wissenschaften Schweiz weiter. Ebenso wichtig seien Massnahmen an der Quelle – und eine langfristige wissenschaftliche Beobachtung, mit der sich überprüfen lässt, ob die Belastung der Bevölkerung tatsächlich zurückgeht. «Nur mit der Reduktion der PFAS in der Umwelt können die Ziele im Lebensmittelrecht langfristig erreicht werden», schreiben die Forschenden.
Akademien der Wissenschaften Schweiz
Zur Erarbeitung der Stellungnahme wurden Expert:innen aus den vier Akademien (SATW, SAMW, SAGW, SCNAT) in einem offenen Aufruf sowie weitere Wissenschaftler:innen und Fachexpert:innen eingeladen. Federführend war die Plattform Science and Policy SAP der SCNAT. Die Beiträge der Expert:innen wurden in die Stellungnahme eingearbeitet. Die überarbeitete Version wurde durch den Delegierten des SCNAT-Vorstandes zuhanden der vier Akademien und des Präsidiums der Akademien Schweiz freigegeben.
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz sind ein Verbund mit sechs Mitgliederorganisationen: die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT), die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW), die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), die Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW), die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-SWISS) und die Stiftung Science et Cité. Die vier Akademien und zwei Kompetenzzentren bilden zusammen das grösste Netzwerk wissenschaftlicher Fachgemeinschaften in der Schweiz.
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