Der Dachverband der Schweizer Knospe-Betriebe nimmt Stellung zu Vorwürfen in einem Artikel von CH Media bezüglich hohen Konzentrationen eines Herbizids in einem Bio-Kartoffelfeld. Laut Bio Suisse handelt es sich um einen Einzelfall.

kartoffelpflanzenWenig Unkraut und gelbe Verfärbungen an Pflanzen können auf eine Herbizid-Belastung hinweisen. Bild: Pixabay

«Biobauer spritzt heimlich Gift: Konsumenten erhalten nicht immer, was ihnen das Knospen-Label verspricht», lautet der Titel des Artikels, den CH Media einen Tag vor der Bio Suisse Jahresmedienkonferenz, am 18. Juni veröffentlicht hat. Konkret geht es um ein Kartoffelfeld eines grossen von der Kontroll- und Zertifizierungsfirma bio.inspecta kontrollierten Bio-Betriebes im Kanton Aargau, auf dem zu hohe Konzentrationen des Herbizids Aclonifen gefunden wurden und der das Bio-Label dennoch behalten konnte.

Kein grundsätzliches Problem

«Die Knospe von Bio Suisse verdient das Vertrauen der Konsument:innen», hält Bio Suisse fest. Das Urteil betreffe «einen der wenigen Einzelfälle, in denen Verstösse festgestellt werden.» Aus Sicht von Bio Suisse besteht also kein grundsätzliches Problem. «Das höchste Gut der Knospe von Bio Suisse ist das Vertrauen», heisst es in der Stellungnahme weiter.

Betriebe, die nach deren Richtlinien produzieren, werden mindestens einmal im Jahr von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft und zertifiziert. Dabei werden bei rund 0,1 Prozent der über 7500 jährlichen Kontrollen Verstösse gegen die Richtlinien festgestellt, die eine Aberkennung der Knospe zur Folge haben. Das sei ein «erfreulicher Wert»: Er bestätige, dass die Konsument:innen der Knospe vertrauen dürften. Nachdem die Kontrollstelle vom zuständigen Departement über den Verdacht auf einen Herbizid-Einsatz informiert wurde, sei dem betroffenen Betrieb gemäss Bio Suisse umgehend ein Vorbescheid betreffend eine allfällige Aberkennung des Zertifikats zugestellt und eine ausserordentliche Zusatzkontrolle veranlasst worden.

Unterschiedliche Testverfahren

Da verschiedene Kontrollstellen unterschiedliche Testverfahren verwenden, wurden die Proben der Zusatzkontrolle von einem unabhängigen und spezialisierten Institut mit den Proben des kantonalen Departements verglichen. Das untersuchende Labor konnte keine eindeutige Ursache für die Rückstände identifizieren und somit keinen mutwilligen Einsatz von Herbiziden beweisen, weshalb die bio.inspecta AG von einer Aberkennung des Betriebes absah, jedoch weitere zeitnahe und regelmässige Zusatzkontrollen ankündigte.

Die gerichtlichen Instanzen kamen in ihren Untersuchungen zu einem anderen Schluss, weshalb nun ein Urteil über den Verstoss gegen die Bio-Verordnung vorliegt. «Wir nehmen die Hinweise in den Gerichtsurteilen ernst und werden, auf dieser Basis allenfalls eine Neubeurteilung durchführen. Grundsätzlich vertrauen wir unseren Kontrollstellen und sehen keine grundlegende Problematik in unserem bewährten Vorgehen und Kontrollverfahren», erklärt Bio Suisse dazu.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Mai 2024

Quelle: «Stellungnahme zu den Vorwürfen in den Medien», Bio Suisse, 19.06.24

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