- 15. Dezember 2024
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Bio-Betriebe müssen je nach Label die jährlichen Richtlinien-Änderungen befolgen. Das gilt nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch bei Verarbeitung und Handel.
Die jährliche Publikation «Das gilt neu im Biolandbau» fasst punkto Bio die wichtigsten Änderungen in der Gesetzgebung und in den Richtlinien der wichtigsten Bio-Labels für das kommende Jahr zusammen und erläutert die Hintergründe. Bei bionetz.ch-Mitglied Bio Suisse zum Beispiel sind im Bereich Verarbeitung und Handel zahlreiche Neuerungen angesagt.
Neue Kennzeichnung und Verfahren
Die Bezeichnung für Mikroorganismen bei fermentierten Produkten wurde in den Bio-Suisse-Richtlinien vereinheitlicht. Sie lautet: «Mikroorganismen für fermentierte Produkte». Das Kapitel zu Bier war nicht mehr aktuell, wurde daher überarbeitet und den gegenwärtigen Anforderungen angepasst.
Entalkoholisierte Obstweine müssen gekennzeichnet werden. Damit die Konsumierenden über den zusätzlichen Verfahrensschritt bei der Entalkoholisierung informiert werden, muss die Kennzeichnung «entalkoholisiert» in der Sachbezeichnung des Produktes aufgeführt werden.
Die Umkehrosmose wird als Verarbeitungsverfahren bei der Aufkonzentrierung von Traubenmost und Most neu zugelassen. Für alkoholfreie Obstweine dürfen die gestoppte Gärung, die Umkehrosmose und die Vakuumdestillation eingesetzt werden. Bei der Umkehrosmose handelt es sich um ein gängiges Verfahren für den Alkoholentzug und die Aufkonzentration von Most.
Geformte Fleischerzeugnisse aus zerkleinertem Fleisch müssen neu entsprechend gekennzeichnet werden. Auf der Etikette heisst es dann «geformtes Fleischerzeugnis aus zerkleinertem Fleisch». Grund für diese Vorschrift ist die Tatsache, dass immer mehr Bio-Produkte auf den Markt kommen, die aus gehacktem Fleisch geformt werden. Um transparent zu bleiben, sollen diese auch als solche auf der Verpackung deklariert werden.
Zulassung von Cleansmoke
Bei verarbeiteten Fleischerzeugnissen wird Cleansmoke zugelassen. Dieses Verfahren entfernt mittels Filtration und Reinigung mit Wasser schädliche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie Asche und Teer aus dem Rauch. Es wird als Alternative zum traditionellen Räuchern zugelassen.
Das Verfahren gilt als produkt- und umweltfreundlich. Wegen der Zulassung von Cleansmoke muss der Rauch, der aus dem Primärrauchkondensat entsteht, als nicht landwirtschaftlicher Verarbeitungshilfsstoff in die Richtlinien aufgenommen werden.
Reduktion von Acrylamid
Zur Herstellung von Holzofengebäck werden unbehandeltes Holz, Späne und Mehl aus einheimischen Holzarten erlaubt. Die Anforderungen an das Räucherholz werden analog zu anderen Produkten auch an Backwaren aus dem Holzofen gestellt.
Zur Reduktion von Acrylamid werden neu Zitronensäure E330 und Calciumcitrat E 333 zugelassen. Bei spezifischen Rezepturen gibt es mit den bisher zugelassenen Mitteln nicht genügend Möglichkeiten, den Acrylamid-Gehalt in Knospe-Gebäcken zu reduzieren.
Details zu den Neuerungen, welche für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Knospe-Produkten ab kommendem Jahr gelten, bietet die Vergleichsversion der Bio Suisse Richtlinien 2025 zu 2024.