Mit seinem Gegenentwurf zur Ernährungsinitiative des Schweizer Bauernverbandes SBV lanciert der Bundesrat eine Neuauflage des Seilziehens um die Ausrichtung der Agrarpolitik. Ein Gegenvorschlag gefährdet ohne Not die bisherigen Fortschritte der Agrarpolitik AP 2014-17. Diese ist mit riesigem Aufwand erst vor einem Jahr eingeführt worden und braucht nun nichts dringender als Konsolidierung.

Kaum eine Passage in der Bundesverfassung ist so gut legitimiert wie der landwirtschaftliche Verfassungsartikel 104. 1996 wurde er mit rekordhohen 78% der Stimmen angenommen. Der Verfassungstext setzt präzise Ziele und weist dem Bund klare Aufgaben in der Agrarpolitik zu, die bis heute gesellschaftlich breit akzeptiert sind.

Bundesrat verursacht neue Verwirrung statt Konsolidierung

Obwohl der Bund noch weit entfernt ist, den Verfasssungsauftrag tatsächlich zu erfüllen, will der Bundesrat diesen Text auf halbem Weg bereits wieder anpassen. Das ist abenteuerlich und wird die Agrarpolitik über Jahre noch irrationaler machen als sie in vielen Bereichen heute schon ist.

Zudem öffnet der Bundesrat damit Tür und Tor für ein erneutes Gezerre um die Agrarmilliarden. Dabei wäre der neuen Agrarpolitik AP 2014-17 derzeit nur eines zu wünschen: Etwas Ruhe, um all die Anpassungen zu verdauen und mit Bedacht zu evaluieren.

CH Parlament 30825 1Vision Landwirtschaft: Verfassungsauftrag umsetzen statt neue politische Abenteuer (Bild: Schweizer Parlament)

Verfassungsauftrag konsequent umsetzen statt Abenteuer

Vision Landwirtschaft lehnt den Gegenentwurf ebenso wie die SBV-Initiative in aller Form ab. Es braucht keine Anpassung des Verfassungstextes, sondern endlich eine zielgerichtete, entschlossene Umsetzung eines vor fast 20 Jahren gefällten, breit legitimierten Volksentscheides.

Das von Bundesrat Schneider-Amman persönlich lancierte Projekt eines Gegenvorschlages wird der Agrarpolitik über Jahre zu schaffen machen – unabhängig davon, wie der Text nach der jetzt lancierten Vernehmlassung aussehen wird. Die wichtigen Themen Kulturlandschutz und Ernährungssicherheit dürfen nicht missbraucht werden für verbandspolitische (SBV) oder wahltaktische (Bundesrat) Manöver.

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