- 21. November 2017
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Gestern haben die EU-Mitgliedstaaten über die neue EU-Verordnung für die biologische Landwirtschaft abgestimmt. 19 von 28 Mitgliedstaaten nahmen sie an.
Auch im EU-Parlament wird in dieser Woche eine Vorentscheidung fallen: Am Mittwoch steht der Revisionsentwurf zur Abstimmung im Agrarausschuss. Wenn für den Entwuf gestimmt wird kommt dieser im Plenum des EU-Parlanems zur Abstimmung. Letzter Schritt ist dann die Zustimmung im Agrarrat. Falls der Entwurf Zustimmung findet, muss er noch durch zahlreiche nachgeordnete Rechtsakte ergänzt werden. Das neue Bio-Recht soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Was die neue Bio-Verordnung bringen soll, fasst Martin Häusling, Berichterstatter und Chefunterhändler des EU-Parlaments in Sachen Öko-Verordnung so zusammen:
- Striktere risikobasierte Kontrollen der Lieferkette (Supply Chain) und harmonisierte Importregeln.
- Angleichung der Importe an das EU-Recht (Auslaufen des Equivalenzmodells) innerhalb von fünf Jahren.
- Bio-Bauern sollen bei der Gefahr von Kontaminationen Vorsorge treffen.
- Keine Babyfood-Grenzwerte, innert vier Jahren soll die Kommission einen Bericht zum Thema Verunreinigungen vorlegen, dann soll erneut zu diesem Thema verhandelt werden.
- Die Öko-Kontrolle bleibt jährlich und wird nicht in das horizontale Kontrollsystem übergehen.
- Es sollen in allen Mitgliedsstaaten verbindlich Datenbanken für Öko-Saatgut aufgebaut werden (Zeitraum: 15 Jahre).
- Datenbanken für Bio-Tiere sind freiwillig.
- Fortschritte beim Tierschutz.
- Bodengebundene Produktion auch in Gewächshäusern, mit Ausnahme bestehender Systeme in nordischen Ländern.
- Bio-Baby-Nahrung kann weiterhin so gelabelt und vermarktet werden.
Quelle: http://bio-markt.info/kurzmeldungen/einigung-im-trilog-die-neue-oeko-verordnung-kommt.html