- 18. März 2019
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Korrekt und klar: ein neues Merkblatt zeigt wie Biolebensmittel richtig zu kennzeichnen sind.
Die neue Lebensmittelinformationsverordnung LIV von 2017 regelt die Kennzeichnung von biologischen Lebensmitteln. Bio Suisse und Demeter haben ihre Regeln dem angepasst. Mit der Knospe von Bio Suisse können nun auch Schweizer Zutaten explizit ausgelobt werden. Und Demeter präzisiert, was für doppelt gelabelte Produkte gilt, die sowohl die Knospe als auch das Demeter-Logo tragen.
Alle Neuerungen sind im aktualisierten Merkblatt von FiBL, Bio Suisse und Demeter zur Kennzeichnung biologischer Lebensmittel zu finden. Beispiele von Etiketten veranschaulichen die Anforderungen. Das Merkblatt steht im FiBL-Shop kostenlos zum Download zur Verfügung oder kann hier als Ausdruck bestellt werden.