- 10. Januar 2022
- Nachrichten | Branchen-News
Am 1. Januar 2022 ist in der EU die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung kommt viel Neues auf die Bio-Branche zu. Nachfolgend ein paar Punkte, die gut zu wissen sind.
Vorsorge vor Verunreinigungen
Alle Bio-Unternehmen, also auch Landwirtinnen und Landwirte, müssen von nun an bei der Kontrolle in einem Vorsorgekonzept nachweisen, wie sie Verunreinigungen von Bio-Waren mit nicht zugelassenen Stoffen vermeiden. Kritische Punkte im landwirtschaftlichen Betrieb sind hier zum Beispiel der Saatgut- und Betriebsmitteleinkauf oder der überbetriebliche Maschineneinsatz. Vorsorge müssen die Betriebe jedoch nur im Einflussbereich des eigenen Unternehmens treffen. Das, was der Nachbar oder Lieferant tut, fällt nicht in ihren Verantwortungsbereich. Das Gleiche gilt für Verunreinigungen durch allgemeine Umweltkontaminationen, wie zum Beispiel Dioxin.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der neuen Verordnung wurde erweitert und es kommen neue Bio-Produkte hinzu. Beispielsweise können wir uns bald in Bio-Leder oder -Wolle hüllen, einen Bio-Insektenburger genießen und Bio-Korken verwenden.
Pflanzenschutz: weniger Kupfer
In Sachen Pflanzenschutz gibt es zwei wesentliche Veränderungen: Die Ausbringung von kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln ist von nun an auf eine Menge von 28 Kilogramm Kupfer je Hektar in einem Zeitraum von sieben Jahren begrenzt. Das bedeutet im Schnitt vier Kilogramm Kupfer je Hektar und Jahr, bisher waren bis zu sechs pro Jahr zulässig. Quassia ist als natürliches Pflanzenschutzmittel nicht mehr erlaubt.
Tierfütterung: mehr betriebseigen und regional
Bei Pflanzenfressern (Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden) müssen wie bisher mindestens 60 Prozent der Futtermittel aus dem Betrieb selbst stammen oder – falls dies nicht möglich ist – in Zusammenarbeit mit anderen Bio-Betrieben in derselben Region erzeugt werden. Ab 2024 wird dieser Prozentsatz auf mindestens 70 Prozent erhöht. Bei Schweinen und Geflügel steigt der Anteil betriebseigenen oder regional erzeugten Futters ab Januar 2022 auf 30 Prozent (bisher 20 Prozent).
Abkommen mit der Schweiz
Damit ein importiertes Erzeugnis als ökologisch vermarktet werden kann, muss es gleichwertige Standards erfüllen, wie sie für in der Europäischen Union produzierte Waren gelten. Um dies zu gewährleisten, gibt es Verfahren, die alle Importeure einhalten müssen, wenn sie ein Erzeugnis als ökologisch vermarkten wollen. Diese Verfahren hängen davon ab, woher die Waren stammen. Die EU hat mit der Schweiz ein Abkommen über den Handel mit ökologischen Erzeugnissen geschlossen. Ziel dieses Abkommens ist es, den Handel aus der EU und der Schweiz nach den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und der Gegenseitigkeit zu fördern. Die Vertragsparteien erkennen die im Abkommen aufgeführten Gesetze und Verordnungen als gleichwertig an.
Das neue EU-Öko-Recht: Übersicht über die Verordnungen