- 21. Dezember 2012
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"Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass sich Kanada und die Schweiz nach intensiven Verhandlungen auf ein Äquivalenz-Arrangement für biologische Produkte geeinigt haben. " Dies die Kernausage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) im Rundschreiben vom 21.12. 2012 an Exporteure und Importeure von Erzeugnissen aus biologischer Landwirtschaft und weitere interessierte Kreise. Die gegenseitige Anerkennung wird voraussichtlich im März 2013 wirksam, nach der beidseitigen Anpassung der Verordnungsbestimmungen.
Die Regelungen der Schweiz und Kanadas für den Biolandbau, die Verarbeitung und Etikettierung von Bioprodukten sowie die Kontrollsysteme werden gegenseitig als gleichwertig anerkannt. Kanada anerkennt ab sofort alle Schweizer Bioprodukte mit Biozutaten aus der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU sowie aus Kanada als gleichwertig. Die Schweiz wird im Gegenzug die Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über die biologische Landwirtschaft anpassen und Kanada baldmöglichst zur Liste der anerkannten Länder hinzufügen.
Die Gleichwertigkeitsanerkennung für Kanada ist ebenfalls auf Erzeugnisse mit Bio-Zutaten aus Kanada der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU beschränkt. Noch hängige Gesuche für Einzelbewilligungen zur Vermarktung von Erzeugnissen aus Kanada werden für Erzeugnisse der Ernte 2012 bis zur Aufnahme Kanadas auf der Länderliste gebührenfrei bewiIligt. Das BLW wird den Gesuchstellern die betreffenden Verfügungen individuell zustellen.
Mit der Aufnahme Kanadas auf die Länderliste werden voraussichtlich ab dem März 2013 keine EinzelbewiIIigungen mehr notwendig sein, vorausgesetzt die Bedingungen gemäss Länderliste insbesondere betreffend Ursprung der Zutaten sind eingehalten.
Weitere Informationen:
Kontakt: Patrik Aebi, Leiter Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung