Mehrere Nichtregierungsorganisationen haben Einspruch gegen europäische Patente eingereicht, die den Brauereikonzernen Carlsberg und Heineken gemeinsam gehören. Das Europäische Patentamt erteilte 2016 den beiden Patente auf Gerste aus konventioneller Züchtung und deren Verwendung durch die Brauereien sowie das damit produzierte Bier.
Die Patente basieren auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste. Deren Ernte soll sich deswegen besonders gut für das Bierbrauen eignen. Bild: Pixabay