Wie nun schon zum 13. Mal, am letzten Donnerstag im November eines jeden Jahres, trugen Frau Dr. Manon Haccius, Qualitätssicherung ALNATURA, Bickenbach, und Hanspeter Schmidt, Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau, die jüngstens Veränderungen im Recht der Bio-Produkte vor.

Schmidt trug das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vor, das die Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" gutheisst. Er kritisierte, dass das Gericht geringe Anforderungen stellte, weil es den Begriff "Bio" als ohnehin schon "ausufernd" verwendet ansah. Auf diese Weise könne es, so Schmidt, auch "Bio-Salz" und synthetische "Bio-Pflanzenschutzmittel" geben.

Kritik am System der EU-Bio-Importe

Das neue System der EU-Bio-Importe kritisierten die Referenten, weil sie vermuten, dass die EU-Kommission, wenn eine Gleichwertigkeitskontrollstelle für die Tätigkeit in einem Drittstaat einmal gelistet ist, nicht mehr näher hinschaut. Sie beklagten, dass damit praktisch das Risiko bei Bio-Importen aus Übersee steige. Diskussionen um Einzelfallimportermächtigungen, so auch mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn, seien nicht immer hinreichend sachlich fokussiert gewesen (etwa bezüglich der Weigerung Mate und Stevia als Bio-Lebensmittel einführen zu lassen), aber immerhin habe es dort eine Arbeitsgruppe erfahrener Experten gegeben, die Fragen stellten und damit Öko-Kontrollstellen und Importeure zur Verbesserung der Öko-Kontrolle anhielt. Die Referenten stellten den Entwurf der inzwischen im Amtsblatt veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1267/2011 vor. Nur wenige der international tätigen und wichtigen Kontrollstellen sind dort in dem "Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen" aufgeführt. Es fehlen IMO, mit Ausnahme der lateinamerikanischen Tochtergesellschaft, ECOCERT, aber auch BCS und viele weitere der renommierten, mit Expertenwissen im Markt eingeführten international tätigen Kontrollstellen. Die EU-Kommission vertritt gleichwohl die Auffassung, dass 60% der Bio-Ware aus Drittstaaten von den nun zugelassenen Gleichwertigkeitskontrollstellen kontrolliert werden könnte. Eine zweite Liste mit noch einmal einem Dutzend Kontrollstellen soll 2012 veröffentlicht werden. Schmidt kritisierte, dass sich abzeichne, dass in einem wenig transparenten, nicht rechtsstaatlichen Zulassungsverfahren Entscheidungen gefällt werden, die sich sachlich nicht rechtfertigen und die letztlich zu einem drastischen Verlust an Kontrollqualität für Bio-Waren führen.

Dauerrenner Bio-Stevia

Die Referenten behandelten im weiteren eine Vielzahl von Einzelfragen, so die Zulässigkeit von Bio-Steviolglycosiden als Monoprodukt und als Zutat in Bio-Produkten. Besprochen wurden auch die Folgen der Neuordnung des Lebensmittelkennzeichnungsrechts durch die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die im Dezember 2014 das Erlöschen des nationalen Rechts bewirkt".

Hanspeter Schmidt (Bearbeitung Peter Jossi)

Informationen:
Hanspeter Schmidt, Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Zasiusstrasse 35 · D-79102 Freiburg im Breisgau · Deutschland
Tel. +49(0)761 702542 · Mob +49(0)171 5714437
www.hpslex.de

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