Der Bundesrat hat entschieden, das neue Schweizer Lebensmittelrecht per 1. Mai 2017 in Kraft zu setzen. Dieses erhöhe die Transparenz und schütze die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Risiken, betont die Landesregierung.

lid.ch – Das Parlament hatte das neue Lebensmittelgesetz im Sommer 2014 verabschiedet. Nun hat der Bundesrat entschieden, dass es per 1. Mai 2017 in Kraft tritt. Gesundheitsrelevante Bestimmungen werden ab Mai 2017 umgesetzt. Für die Deklarationsvorschriften gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren, um die Kosten für die Anpassungen von Verpackungsmaterial minimal zu halten.

Coop megastore KopieDie Konsument/-innen profitieren vom neuen Lebensmittelgesetz (Foto: Coop)

Klarheit für Konsument/-innen

Das neue Lebensmittelrecht weist laut Bundesrat viele Vorteile auf. Dank klarerer Deklaration würden Konsumenten besser informiert. Bei vorverpackten Lebensmitteln zum Beispiel sind die Nährwerte angegeben, bei Fleisch und Fisch ist die genaue Herkunft deklariert. Allergikerinnen und Allergiker profitieren bei Lebensmitteln im Offenverkauf von einer besseren Angabe der Allergene. Eine Zulassungspflicht sorgt bei neuartigen Lebensmitteln wie beispielsweise Proteinextrakten aus Insekten dafür, dass die Sicherheit gewährleistet ist, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Bundesrat will Innovation fördern

Neu dürfen Lebensmittel verkauft und gehandelt werden, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bislang benötigten alle im Lebensmittelrecht nicht erwähnten Lebensmittel eine Bewilligung. Die neue Gesetzgebung fördere die Innovation, betont der Bundesrat. Neue Produkte kämen schneller auf den Markt und administrative Hürden würden wegfallen. Zudem gleiche die Schweiz ihre Regelungen jenen der EU an, was Handelshemmnisse abbaue. Damit schafft das neue Gesetz Vorteile für Gewerbe und Handel, so die Landesregierung.

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