- 28. September 2010
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Nach dem Willen der Kommission dürfte Zucker nur noch Fruchtnektar beigefügt werden, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Dies allerdings auch nur, wenn der Zusatz deutlich auf der Verpackung gekennzeichnet ist. Damit das Verbot in Kraft tritt, wird die Zustimmung des EU-Parlamentes und der 27 EU-Mitgliedsstaaten benötigt.
In der Schweiz ist die Zugabe von Zucker in Birnen- und Traubensaft verboten. Bei anderen Fruchtsäften ist die Zugabe von Zucker erlaubt, muss aber auf der Packung vermerkt sein. Eine Änderung der EU-Richtlinie müsste aber auch von der Schweiz übernommen werden, weil sonst Handelshemmnisse entstehen würden.
Copyright: LID, 23.09.2010